➤ Allgemein:

Wurde die letzte Unterrichtsstunde absolviert, darf man das Schulgelände verlassen. Zu den Unterrichtsstunden zählen auch die Ganztagsangebote und WPU-Fächer, sowie die Projektfachkurse.

➤ Unterrichtsausfall:

Ist der Fall eingetreten, dass eine Stunde, aufgrund eines Problems, nicht stattfinden kann, darf nur dann das Schulgelände verlassen werden, wenn die Unterschrift eines Elternteil bei dem notwendigen Formular vorliegt. Hier ausgenommen sind die Schüler, die die Volljährigkeit erreicht haben.

➤ Pausen:

Zwischen den Unterrichtsstunden, also in den Pausen, darf der Schulhof nicht verlassen werden.