Schul- und Hausordnung

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme.
Auch an unserer Schule muss das Verhalten aller vom Verständnis füreinander und von einem
respektvollen Umgang miteinander getragen sein und so das gemeinsame Lernen und Arbeiten
fördern.

Die folgenden Regeln müssen von Schülern und Lehrern gleichermaßen beachtet und eingehalten
werden:

  1. Alle Schüler sind zum regelmäßigen Schulbesuch und zur Teilnahme am Unterricht
    berechtigt und verpflichtet. Weitere schulische Veranstaltungen können verbindlich
    gemacht werden.
  2. Die Teilnahme am Wahlpflicht-, Religions- bzw. Philosophieunterricht, der zweiten
    Fremdsprache sowie an den Ganztagsangeboten ist nach dem Beitritt verbindlich. Ein
    Ausscheiden ist nur am Ende eines Schuljahres bzw. Kurses möglich, bei der zweiten
    Fremdsprache gilt die Verbindlichkeit für die Dauer der Beschulung am Lilienthal-Gymnasium.
  3. Teil- oder Ganzbefreiungen vom Sportunterricht werden unter Vorlage eines ärztlichen
    Attestes gewährt. In besonderen Fällen entscheidet der Sportlehrer. Befreiungen, die über
    den Zeitraum von vier Wochen hinausgehen, bedürfen der amtsärztlichen Bestätigung.
  4. Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts in begründeten Fällen muss durch den Schüler selbst
    in der Regel beim unterrichtenden Lehrer, ansonsten beim Klassenleiter angezeigt werden.
    Danach erfolgt die persönliche Abmeldung im Sekretariat.
  5. Bei Schulversäumnissen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, der Schule
    umgehend, d. h. am ersten Fehltag, den Grund des Fernbleibens mündlich, schriftlich,
    telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Eine schriftliche Mitteilung – unterschrieben von
    einem Erziehungsberechtigten – muss in jedem Fall am 1. Tag des Wiedererscheinens des
    Schülers in der Schule nachgereicht werden. Volljährige Schüler müssen sich selbst
    entschuldigen. Das Entschuldigungsverfahren für Schüler der Sekundarstufe II ist
    gesondert geregelt.
  6. Anträge auf Beurlaubung vom Schulbesuch und von einzelnen Schulveranstaltungen sind
    rechtzeitig und schriftlich beim Klassenleiter zu stellen.
  7. Arztbesuche erfolgen bis auf begründete Ausnahmen grundsätzlich außerhalb der
    Unterrichtszeit. Fahrschulstunden sind auch auf die Zeit außerhalb des Unterrichts zu
    legen. Für Fahrschulprüfungen können nach Antragstellung Ausnahmen gemacht werden.
  8. Alle Veränderungen der Personalien sind der Schule unverzüglich schriftlich anzuzeigen,
    sofern sie nicht dem Datenschutz unterliegen.
  9. Der Schulleiter, die Lehrkräfte und die im Auftrag des Schulleiters an der Schule tätigen
    Personen sind allen Schülern gegenüber weisungsberechtigt. Ihre Anordnungen sind zu
    befolgen. Bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandlung sind die betreffenden Schüler dem
    Klassenlehrer zu melden.
  10. Jede Verletzung der Würde von Schülern, Lehrern oder Mitarbeitern durch Dritte ist mit
    den an unserer Schule anerkannten Werten und Normen unvereinbar, wird daher in keinem
    Fall geduldet und entsprechend geahndet. Ältere Schüler sind Vorbild für die jüngeren
    Schüler. Körperliche oder seelische Gewalt sind untersagt. Kleidung oder Gegenstände,
    die menschenverachtend sowie in jeglicher Hinsicht verletzend sind, dürfen nicht mit in
    die Schule gebracht werden.
  1. Unterrichts- und Pausenzeiten
    Die Unterrichts- und Pausenzeiten, die auf der Homepage des Lilienthal-Gymnasiums
    sowie im Handbuch für Qualitätsentwicklung unserer Schule einsehbar sind, sind für alle
    verbindlich. Eine Ausnahme muss unter den gegebenen Bedingungen der Sportunterricht
    bilden. Sollte hier der Unterrichtsblock aufgrund zurückzulegender Wege nur verkürzt
    erteilt werden können, gilt die Regelung, dass die Reduzierung gleichmäßig zu Lasten der
    beiden laut Stundenplan aufeinanderfolgenden Fächer geht. Weitere Ausnahmen sind auf
    Antrag möglich, bedürfen jedoch der Genehmigung durch die Schulleitung.
  2. Vor Unterrichtsbeginn
    1. Nach Ankunft an der Schule begeben sich aus Sicherheitsgründen alle Schüler sofort durch
      den Torbogen auf den Schulhof, wo sie bis zum Vorklingelzeichen zu verbleiben haben.
      Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben.
    2. Das Schulgebäude ist von Schülern generell nur über den Schulhof zu betreten und zu
      verlassen. Es wird täglich um 06:30 Uhr durch den Hausmeister geöffnet. Ab dieser Zeit
      ist Fahrschülern der Aufenthalt im Schülerarbeitsraum gestattet. Das Aufsuchen der
      Schließfächer ist erst ab 07:00 Uhr nach Genehmigung durch den aufsichtführenden Lehrer
      möglich.
    3. Nach dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler unverzüglich und geordnet zu ihren
      Räumen, hängen Jacken und Mützen an die jeweiligen Garderoben, betreten die Räume
      nur mit Erlaubnis des Lehrers, legen ihre Materialien für die erste Unterrichtsstunde bereit
      und sichern somit einen pünktlichen Unterrichtsbeginn.
    4. Jeder Schüler ist für sein Eigentum, welches auch Geld und Wertgegenstände beinhaltet,
      selbst verantwortlich.
  3. Während des Unterrichts
    1. Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Über die Form des Beginns
      sowie der Beendigung der jeweiligen Stunde entscheidet der Lehrer.
    2. Sollte der Lehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht am Unterrichtsort
      erschienen sein, meldet der Ordnungsschüler oder der Klassensprecher den Sachverhalt bei
      der Schulleitung. Schüler, die sich verspätet haben, klopfen an die Tür und betreten den
      Raum erst nach Genehmigung durch den Lehrer, dem der Grund der Verspätung mit Bitte
      um Entschuldigung mitzuteilen ist.
    3. Jeder Schüler hat insbesondere auf seinem Platz für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
      Festgestellte Mängel im Raum/am Arbeitsplatz sind dem Lehrer am Stundenanfang
      mitzuteilen. Gleiches gilt für fehlende Materialien und Hausaufgaben (siehe
      Hausaufgabenkonzept unserer Schule).
    4. Das Verhalten im Unterricht ist unter Einhaltung allgemeiner Umgangsregeln von
      gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme gekennzeichnet, sodass alle Schüler lernen
      können und der Lehrer nicht unnötig in seiner Arbeit gestört wird.
    5. Essen ist im Unterricht verboten. Die Einnahme von Getränken ist mit dem Lehrer
      abzustimmen.
    6. Die Benutzung der Toiletten erfolgt grundsätzlich in den Pausen. Das Aufsuchen der
      Toiletten während des Unterrichts (z. B. ärztliches Attest) muss eine Ausnahme bleiben.
    7. Während des Unterrichts sind mobile elektronische Endgeräte jeglicher Art auszuschalten
      und in den Schultaschen aufzubewahren. Nur nach Aufforderung durch den Lehrer können
      sie für unterrichtsbezogene Aufgaben verwendet werden, wobei der Lehrer die Art und
      Dauer der Nutzung festlegt. Bei Zuwiderhandlungen werden die betreffenden Geräte
      eingezogen bzw. im schweren Fall Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz M/V
      angewendet. Die Rückgabe der Geräte erfolgt erst am Ende des Unterrichtstages gegen
      Unterschrift des Schülers oder seiner Erziehungsberechtigten im Sekretariat.
    8. Am Ende eines Unterrichtsblocks kontrollieren alle Schüler ihre Plätze auf Ordnung und
      Sauberkeit. Am Ende des Unterrichtstages werden die Stühle hochgestellt. Der Lehrer
      verlässt den Raum in der Regel als Letzter, nachdem der Ordnungsdienst seine Pflichten
      erfüllt hat (Säuberung der Tafel, Öffnen des Fensters, Mitnahme des Klassenbuches in den
      kleinen Pausen, Kontrolle der Tische beim Betreten und Verlassen des Raumes). Alle
      Räume sind zu verschließen.
    9. Während des Sportunterrichts können die Schultaschen in einem eigens dafür bestimmten
      Raum abgestellt werden. Auf die Möglichkeit der Nutzung von Schließfächern wird
      ausdrücklich hingewiesen.
  4. Während der Pausen und Freistunden
    1. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist Schülern prinzipiell nicht erlaubt.
      Bei Zuwiderhandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Begründete Ausnahmen
      bedürfen der Genehmigung einer Lehrkraft.
    2. Während der Pause von 08:40 – 09:00 Uhr verlassen alle Schüler das Schulgebäude und
      begeben sich auf den Schulhof. Das Aufsuchen des Sekretariats, der Cafeteria und der
      Toiletten ist gestattet, das Verlassen des Schulgeländes ist verboten. Bei Schlechtwetter
      entscheidet die Hofaufsicht über ein vorzeitiges Ende der Aufenthaltspflicht auf dem
      Schulhof und informiert die Schüler darüber. In diesem Fall suchen die Schüler den für die
      nächstfolgende Stunde bestimmten Raum auf und verhalten sich diszipliniert, nachdem
      durch eine Lehrkraft das Betreten gestattet wurde. Die Fachlehrer begeben sich dann sofort
      in die Klassen.
    3. Die Pause von 10:30 – 10:45 Uhr dient nur dem Raumwechsel sowie der
      Toilettenbenutzung. Das Verlassen des Schulgebäudes und damit auch das Verlassen des
      Schulgeländes sowie das Aufsuchen der Cafeteria sind in dieser Pause nicht gestattet.
    4. Während der Arbeitspause von 12:10 – 13:15 finden Lernzeiten, Ganztagsangebote sowie
      Klassenleiterstunden statt, zu denen pünktlich zu erscheinen ist. Außerhalb dieser
      Veranstaltungen kann die Cafeteria aufgesucht werden oder das Mittagessen im Essenraum
      eingenommen werden, wo sich alle Schüler diszipliniert verhalten. Geduldiges Warten,
      unaufgefordertes Vorweisen der Essenmarke und ggf. des Fahrausweises, eine gesittete
      Esseneinnahme sowie die Herstellung von Sauberkeit und Ordnung nach Beendigung des
      Essens wird von jedem erwartet. Bei Verlust der Essenmarke ist dieser Sachverhalt mit
      dem Essenanbieter zu klären.
      Aufenthaltsorte in dieser Pause sind neben dem Essenraum und der Cafeteria der Schulhof,
      der Schülerarbeitsraum und das Foyer des Neubaus, wo ebenfalls auf Sauberkeit und
      Ordnung zu achten ist. Der Aufenthalt in den Fluren sowie das Verlassen des
      Schulgeländes sind in diesem Zeitraum nicht gestattet.
    5. Die Pause von 14:45 – 15:00 Uhr dient nur dem Raumwechsel sowie der
      Toilettenbenutzung. Das Verlassen des Schulgebäudes und damit auch das Verlassen des
      Schulgeländes sowie das Aufsuchen der Cafeteria sind in dieser Pause nicht gestattet.
    6. In Freistunden und bei vorzeitigem Unterrichtsschluss darf das Schulgelände nur verlassen
      werden, sofern die Erziehungsberechtigten hierfür ihr schriftliches Einverständnis gegeben
      haben. Ist das Verlassen nicht gestattet, können sich die Schüler im Schülerarbeitsraum, im
      Foyer des Neubaus, in der Cafeteria oder auf dem Schulhof aufhalten. Bei Aufenthalt im
      Foyer und auf dem Schulhof wird ein ruhiges Verhalten erwartet, um Störungen des
      laufenden Unterrichts zu vermeiden.
    7. Unfälle sind dem aufsichtführenden Lehrer und dem Sekretariat sofort zu melden.
    8. Die Nutzung von Aktivlautsprechern ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  5. Nach dem Unterricht
    Nach Beendigung des Unterrichts werden das Schulgebäude und -gelände über den
    Schulhof verlassen. Für Fahrschüler besteht bis zur Abfahrt der Busse die Möglichkeit des
    Aufenthaltes auf dem Schulhof, im Schülerarbeitsraum oder im Foyer des Neubaus.
  1. Lehr- und Lernmittel werden von den Lehrern bzw. den beauftragten Schülern
    unmittelbar vor der Unterrichtsstunde geholt und sofort danach wieder an den
    Aufbewahrungsort zurückgebracht und auf Vollzähligkeit überprüft.
  2. Die der Schule gehörenden Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln und nach
    Erhalt sofort mit Umschlägen sowie dem Namen des Nutzers zu versehen. Bei Verlust,
    vorsätzlicher und grob fahrlässiger Beschädigung bzw. Unbrauchbarmachung besteht
    Ersatzpflicht.
  3. Alle Schüler unterliegen der Pflicht, für jedes Fach einen Hefter zu führen, in dem
    sämtliche Aufzeichnungen und Arbeitsblätter ordentlich, vollständig sowie entsprechend
    den Anweisungen der Fachlehrer und den in den Methodenheftern vorgegebenen
    Richtlinien enthalten sind.
  4. Die Schüler verfügen über einen Methodenhefter, der der Entwicklung der
    Methodenkompetenz dient. Dieser Hefter, der in Klasse 7 eingerichtet und in den
    Folgejahren erweitert wird, ist vom Schüler stets zum Unterricht mitzubringen.
  1. Genehmigungen für den Aufenthalt in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
    außerhalb der Unterrichtszeiten erteilen der Schulleiter oder sein Stellvertreter.
    Außerunterrichtliche Veranstaltungen müssen – vor allem aus versicherungsrechtlichen
    Gründen – rechtzeitig schriftlich angemeldet werden.
  2. Sämtliche Aushänge im Schulhaus und auf dem Schulgelände sind durch den Schulleiter
    oder seinen Stellvertreter zu genehmigen.
  3. Auf dem gesamten Schulgelände gilt generelles Rauchverbot für alle Schüler, Lehrer,
    Mitarbeiter und Fremdnutzer der schulischen Anlagen. Dieses Verbot schließt auch
    E-Zigaretten ein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  4. Das Mitbringen, Vertreiben, Verkaufen, die Weitergabe und die Einnahme von Alkohol
    und Drogen sind verboten. Gleiches gilt für jegliche Art von Waffen sowie von
    pornografischen oder Gewaltvideos. Die Schule ist befugt, Waffen, waffenähnliche und
    sonstige Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung und Sicherheit stören können
    oder stören, einzuziehen und sicherzustellen. Gegebenenfalls wird vom Hausrecht
    Gebrauch gemacht. Die Rückgabe erfolgt nach umfassender Aufklärung des Sachverhaltes
    durch die Entscheidung des Schulleiters an die Erziehungsberechtigten oder den
    volljährigen Schüler.
  5. Schülern ist es untersagt, auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulgebäude Foto-,
    Film- oder Tonaufnahmen von anderen Schülern, von Lehrern oder Mitarbeitern der Schule
    zu machen und zu veröffentlichen. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche
    Aufnahmen, die von Lehrkräften zu Unterrichtszwecken oder für die schulischen Belange
    in Auftrag gegeben werden.
  6. Alle Schüler müssen jede Gefährdung der eigenen Person sowie ihrer Mitschüler
    vermeiden. Daher sind u. a. das Lärmen und Laufen auf den Fluren und in den Räumen,
    das Werfen von Gegenständen sowie das Mitbringen zum Unterricht nicht benötigter
    Materialien untersagt. Fahrräder müssen auf dem Schulhof geschoben werden und sind in
    Fahrradständern abzustellen. Das Fahren mit Motorfahrzeugen auf dem Schulgelände ist
    verboten. Ausnahmen genehmigen der Schulleiter oder sein Stellvertreter. Generell nicht
    gestattet ist die Nutzung von Fahrrädern, Motorfahrzeugen oder weiteren Hilfsmitteln beim
    Zurücklegen von Unterrichtswegen.
  7. Ein sauberes, ansprechendes Arbeitsumfeld trägt erheblich zum Wohlbefinden aller bei.
    Deshalb ist jeder an unserer Schule für Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich. Abfälle
    sind grundsätzlich in den Abfallbehältern zu entsorgen. Darüber hinaus sind alle geeigneten
    Maßnahmen der Müllvermeidung zur Anwendung zu bringen.
  8. Auf Grund der besonderen Gegebenheiten bleiben die Parkmöglichkeiten auf dem
    Schulgelände ausschließlich den Lehrkräften, Mitarbeitern und Gästen der Einrichtung
    vorbehalten. Auf die Nutzung des unmittelbar angrenzenden öffentlichen Parkplatzes wird
    durch die o. g. Personen im Interesse der betreffenden Schüler verzichtet.
  9. Voraussetzung für die Einhaltung der Hausordnung ist neben dem bewussten
    Verhalten der Schüler die konsequente Durchführung der Aufsicht durch die
    eingesetzten Lehrer. Zur Unterstützung der aufsichtführenden Lehrkräfte können
    ausgewählte Schüler herangezogen werden. Über die Aufgaben in den jeweiligen
    Aufsichtsbereichen erhalten die Kollegen und betreffenden Schüler eine gesonderte
    Information.
  1. Sachbeschädigungen müssen dem Fachlehrer, dem Klassenlehrer oder dem Hausmeister
    unverzüglich gemeldet werden. Bei vorsätzlichen Handlungen mit Folgeschäden, grober
    Fahrlässigkeit bzw. schuldhaftem Verhalten haften die Erziehungsberechtigen; volljährige
    Schüler haften in diesen Fällen selbst.
  2. Jeder ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die Diebstählen vorbeugen.
    Entdeckte Diebstähle müssen sofort beim Fach- bzw. Klassenlehrer und im Sekretariat
    angezeigt werden. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten Anzeige bei der Polizei
    erstatten, sofern Schadensersatzforderungen erhoben werden. Durch die Schule werden in
    der Regel Wertgegenstände und Geld bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt.
  3. Alle Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben und können
    vom Besitzer oder seinen Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  4. Wird aufgrund eines Schul- oder Schulwegeunfalls der Durchgangsarzt bzw. ein anderer
    Arzt in Anspruch genommen, so ist ein im Sekretariat erhältliches Meldeformular
    auszufüllen. Andere (leichtere) Unfälle sind in das ebenfalls im Sekretariat ausliegende
    Verbandbuch einzutragen.

Bei außergewöhnlichen Gefahren (Amokalarm, Feueralarm, Bombendrohung o. Ä.) gelten
die besonderen Sicherheitsbestimmungen der Schule einschließlich entsprechender
Signale. Die Pläne der Fluchtwege sind entsprechend den gültigen Vorschriften im
Gebäude ausgehängt und die Stellplätze ausgewiesen.

  1. Allen Schülern und Erziehungsberechtigten steht es gegebenenfalls zu, Beschwerde über
    das Verhalten von Mitschülern oder Lehrern zu führen. In letzterem Fall sollte zuerst mit
    dem betreffenden Lehrer gesprochen werden. Erst wenn dieses Gespräch zu keinem
    Ergebnis geführt hat, sollten der Klassenlehrer, ein Lehrer des Vertrauens oder der
    Schulsozialarbeiter informiert werden. Die direkte Beschwerde beim Schulleiter ist
    möglich.
  2. Die Schüler und Erziehungsberechtigten haben das Recht, sich die Grundzüge der
    Leistungsbewertung durch den Fachlehrer erklären zu lassen und in begründeten Fällen
    Widerspruch einzulegen.
  3. Für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gelten die Bestimmungen des
    Schulgesetzes, die einschlägigen Rechtsverordnungen und Erlasse auf Landesebene sowie
    die schulinternen Regelungen.
  1. Die Schul- und Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 auf Anweisung des
    Schulleiters, bestätigt durch den Beschluss der Schulkonferenz vom 04.12.2017, in Kraft.
    Gleichzeitig tritt die Schul- und Hausordnung in der Fassung vom 20.11.2012 (ergänzte
    bzw. veränderte Fassung) außer Kraft.
  2. Die Belehrung der Schüler ist innerhalb der ersten Unterrichtswoche eines jeden
    Schuljahres durch die Klassenlehrer vorzunehmen und aktenkundig zu machen.
  3. Ergänzungen und Veränderungen unterliegen der Beschlussfassung der Schulkonferenz.
    Hierüber sind Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte innerhalb einer Frist von einem
    Monat zu belehren bzw. zu informieren. Bei gegebener Gefährdung von Ordnung und
    Sicherheit wird der Schulleiter ermächtigt, eigenverantwortlich zu handeln. Die von ihm
    getroffenen Maßnahmen sind vor der Schulkonferenz zu begründen.

Alternativ kann die Schul- und Hausordnung auch HIER heruntergeladen werden.

Hausaufgabenkonzept

(vom 26.03.2012 durch Beschluss der Schulkonferenz)

Allgemeines

Was sind Hausaufgaben?

Mit Hausaufgaben sind hier alle Aufgaben gemeint, die von Schülern selbstständig außerhalb des vom Lehrer geplanten Unterrichts bearbeitet und erledigt werden sollen. Mit „selbstständig“ ist gemeint, dass die Schüler die Aufgaben in der Regel ohne fremde Hilfe lösen. Es wird in eigenverantwortliches Lernen seitens des Schülers und erteilte HA durch den Lehrer unterschieden. Die erteilten HA können in mündlicher oder schriftlicher Form sein.

Zielsetzung von Hausaufgaben

– Vor- und Nachbereiten des Lernstoffes
– Anwenden, Festigen und Üben
– Entwicklung der Selbst- und Methodenkompetenz
– Förderung der Selbstständigkeit

  1. Die mündliche Vor- und Nachbereitung wird grundsätzlich vorausgesetzt.
  2. Die Häufigkeit der Erteilung schriftlicher HA wird fachspezifisch entschieden.
  3. HA können einer Bewertung unterliegen.
  4. Sek. I: durchschnittlich 20 min pro Block inklusive Lernzeit
  5. Sek. II: durchschnittlich 30 min pro Block inklusive Lernzeit
  6. Ferienzeit und Feiertage sind hausaufgabenfreie Zeit.
  7. HA sollten nur von Freitag zu Montag aufgegeben werden, wenn sie in der Lernzeit erledigt werden können.
  8. Von einem 8-Stundentag auf den folgenden Unterrichtstag sollte die Erteilung von HA vermieden werden.
  9. Bei hoher Belastung der Schüler (außerunterrichtliches Engagement) sollte der Lehrer nach pädagogischem Ermessen über die Erteilung von HA entscheiden.
  10. Umfangreiche HA sind langfristig zu planen.
  11. sinnvolles Einsetzen von HA
  12. Die Kontrolle auf Erledigung der HA obliegt den Eltern.
  1. Von den Schülern wird das Führen eines Hausaufgabenheftes erwartet.
  2. Die Selbstständigkeit bei der Erledigung von HA hat Vorrang (außer bei Gruppen- und Partnerarbeit).
  3. Die Hilfe durch Eltern, Mitschüler und Lehrer sollte sich auf Anregungen oder Impulse beschränken (d. h. kein Abschreiben).
  4. Bei Unterrichtsversäumnissen hat der Schüler für die Erledigung der HA eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
  5. Fehlende HA sind unaufgefordert vor dem Unterricht beim Lehrer anzuzeigen.
  6. Zum Termin nicht vorlegbare HA werden freitags in der 7./8. Stunde nachgeholt und die nachgemachten HA können ausgewertet und bewertet werden (Einmal pro Fach im Halbjahr kann der Schüler HA selbstständig nacharbeiten.). Es besteht bei der Nacharbeit folgende zeitliche Staffelung: 30 min, 60 min und 90 min, über die der Lehrer befindet. Auch für den 11. und 12. Jg. sollte diese Zeit im Stundenplan vorgehalten werden.Pro Schulhalbjahr gilt Folgendes:
    1. Mal vergessene HA: selbstständig nacharbeiten
    2. Mal: HA-Zimmer freitags
    3. Mal: HA-Zimmer freitags und Information seitens des FL an die Eltern über die möglichen Konsequenzen (Formblatt nutzen!)
    4. Mal: Note 6 und HA-Zimmer freitags
    Weitere Male: Note 6 sowie HA-Zimmer freitags und gegebenenfalls Einleitung von Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen laut SchulG M-V vom 13.02.2006 in der Fassung vom 16.02.2009
  7. Bei unentschuldigtem Fehlen zum Nachholetermin wird die Note 6 im Fach erteilt.
  8. Die Suche nach eigenen Lösungen verbietet das Abschreiben.
  9. Bei Arbeitsaufträgen, die längerfristig bekannt sind, wird Zeitmangel als Grund der Nichterledigung nicht akzeptiert.
  10. Jeder Schüler vergleicht und korrigiert gegebenenfalls seine fehlerhaften HA bei der Kontrolle und Auswertung.
  1. Eine differenzierte Aufgabenstellung bei der Erteilung von HA sollte angestrebt werden.
  2. Die Kontrolle der Erledigung von HA ist ein Muss.
  3. Die inhaltliche Auswertung erfolgt fachbezogen.
  4. Die erteilten HA müssen konsequent ins Klassen- bzw. Kursbuch eingetragen werden.
  5. Es erfolgt die Erteilung von HA auf der Grundlage der Unterrichtsplanung sowie innerhalb der Unterrichtszeit.
  6. Gestellte HA sind zu visualisieren (altersspezifisch).
  7. Vergessene HA sind im Klassen- bzw. Kursbuch einzutragen.
  8. Auf die Möglichkeit einer unangekündigten Bewertung der HA wird am Anfang des Schuljahres hingewiesen.
  9. Anspruchsvolle HA müssen vom Lehrer erklärt werden.
  10. Achtung: Pädagogisches Geschick wird beim Umgang mit den Gründen der Nichterledigung von HA vorausgesetzt.
  1. Es gelten unsere Grundsätze der Leistungsbewertung.
  2. Längerfristige und komplexere HA (z. B. Kurzvorträge) werden bei Nichterledigung mit der Note 6 bewertet. Die Möglichkeit der Erbringung einer Ersatzleistung liegt im Ermessen des Lehrers.
  3. Für die anderen Fälle gilt: Bei vergessenen HA darf die Note 6 nicht erteilt werden. Eine Ausnahme hierbei bildet die in der Stundenvorbereitung geplante Einsammlung und Zensierung des gesamten Klassensatzes sowie das Verfahren unter 2.6.
  4. Häufig vergessene HA müssen bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens berücksichtigt werden. Die Eltern sind bei diesen Fällen durch den Fachlehrer in Abstimmung mit dem Klassenlehrer in Kenntnis zu setzen.
  5. Nach Beginn der Auswertungsphase der HA handelt es sich bei versäumter und nicht entschuldigter HA um eine nicht erbrachte Leistung, die mit der Note 6 zensiert wird.
  1. Lernzeit ist Unterrichtszeit.
  2. Effektive Nutzung
  3. Pünktliches Erscheinen und Anwesenheitspflicht (Entschuldigungspflicht)
  4. Kontrolle durch die Aufsicht
  5. Der Lehrer entscheidet, ob ein verantwortlicher Schüler zu Beginn jeder Lernzeit die Fächer an die Tafel notiert, in denen HA zu erledigen sind.
  6. Still-, Partner- und Gruppenarbeit müssen möglich sein.
  7. Bei Gruppenarbeit herrscht eine angemessene Lautstärke in den Räumen.
  8. Lehrer kann zusätzlich Aufgaben verteilen.
  9. Der Lehrer setzt durch, dass getrunken, aber nicht gegessen werden darf (Ein Aufsuchen der Cafeteria in der Zeit von 11:55 – 12:40 Uhr ist nicht gestattet.).
  10. Ab der Sekundarstufe II liegt ein Musikhören per Kopfhörer ohne Störung der Mitschüler im Ermessen des Lehrers.
  11. Die Computerräume sind nur zur Erledigung von HA zu nutzen.
  12. Die Lernräume werden ordentlich verlassen.