Ist der Fall eingetreten, dass du körperliche, geistige oder gesundheitliche Beschwerden hast, sind folgende Dinge zu beachten:
Hat ein Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollständig beendet, so muss ein Elternteil beim Sekretariat anrufen und den Sohn/die Tochter für den Unterricht abmelden. Dies kann auch durch eine E-Mail getätigt werden.

Schüler die die Volljährigkeit erreicht haben, müssen dies selbstständig tun.