Impfabfrage Januar 2022

Informationen / Covid • 17.01.2022

Liebe Eltern,

Die Zahl der impfwilligen Schüler ist wieder zu erfassen. Die Formulare werden nur hier als Download veröffentlicht.

FORMULAR – MELDEBOGEN DER ELTERN  – Bitte ausdrücken und ausfüllen!

ELTERNSCHREIBEN – Bitte lesen (auch unten) und zur Kenntnis nehmen

PRESSEMITTEILUNG STIKO – Bitte lesen und zur Kenntnis nehmen

Hier folgt der Elternbrief:

An die Eltern, Erziehungsberechtigten
und Sorgeberechtigten

Schwerin, 14.01.2022

Impfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gegen SARS-Cov-2

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

unser Bundesland steht in den nächsten Tagen und Wochen erneut vor einer
herausfordernden Kraftanstrengung, vor die uns die weiter anhaltende Corona-Pandemie
stellt. Diese wird nur gemeinsam geschultert werden können.
Trotz der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Corona ist das erste Schulhalbjahr ohne
größere Einschränkungen verlaufen. Ihre Kinder haben – begleitet von den bekannten
Schutzmaßnahmen – täglich Präsenzunterricht. Es ist das übergeordnete Ziel der
Landesregierung, auch bei steigenden Infektionszahlen flächendeckende
Schulschließungen zu vermeiden, um Bildungs- und Chancengleichheit, erfolgreiche
Bildungsbiografien und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Eltern, von
Erwerbs- und Privatleben zu gewährleisten.
Als Landesregierung setzen wir stark auf die Erhöhung der Impfquote, auch der Kinder und
Jugendlichen ab 12 Jahren, sowie eine massive Ausweitung der Booster-Impfkampagne.
Nur geimpfte Menschen sind gut vor schweren Krankheitsverläufen mit Klinikaufenthalten
geschützt. Die meisten unserer Lehrkräfte sind geimpft. Dies gibt nicht nur den
Erwachsenen an den Schulen, sondern auch den Schülerinnen und Schülern mehr
Sicherheit.

Aus diesem Grund möchten wir Sie ermuntern:
Lassen Sie sich beraten und schützen Sie sich und Ihre Kinder.
Bitte sprechen Sie Ihren Haus-, Kinder- oder Jugendarzt auf Impfmöglichkeiten für Ihre
Kinder an. Auch in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte können
Kinder ab 12 Jahren geimpft werden. Es besteht die Möglichkeit, Impftermine online oder
telefonisch zu vereinbaren: www.corona-impftermin-mv.de oder unter 0385-202 71115
(Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr).
Darüber hinaus ist erneut beabsichtigt, dass auch mobile Impfteams der örtlichen
Gesundheitsbehörden an oder im Umfeld von Schulstandorten, ggf. auch kooperierend mit
Gemeindezentren, Impfungen, vorzugsweise am Nachmittag, anbieten. Voraussetzung
hierfür ist, dass eine entsprechende Anzahl an Impfinteressierten vorhanden ist. Dieses
Schreiben heute dient daher einer ersten Interessenabfrage.
Zu Ihrer Information: Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine allgemeine
COVID-19 Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige ausgesprochen. Die Impfung erfolgt nach
ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko (vergleiche hierzu Mitteilung der STIKO zur
Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche vom 16.08.2021).
Die Impfung ist freiwillig. Geimpft wird mit dem für Kinder ab 12 Jahren zugelassenen
mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech.
Zusätzlich hat die STIKO angesichts des aktuell dynamischen Infektionsgeschehens im
Zusammenhang mit der Verbreitung der Omikron-Virusmutation am 13.01.22 eine
Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff
Comirnaty (BioNTech) empfohlen. Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von
drei Monaten zur vorherigen Corona-Schutzimpfung verabreicht werden. Das heute an Sie
gerichtete Impfangebot Ihres Kindes umfasst somit die Möglichkeit zur Grundimmunisierung
sowie zur Auffrischimpfung. Bitte beziehen Sie auch diese Option in Ihre Überlegungen ein.
Für die Landesregierung ist es zudem unumstößlich, dass der Impfstatus von Kindern und
Jugendlichen zu keinem Zeitpunkt eine Voraussetzung für die soziale oder schulische
Teilhabe bildet. Der Zugang gerade für diese Altersgruppe zu Bildung, Kultur und anderen
Aktivitäten des sozialen Lebens wird auch zukünftig nicht vom Vorliegen einer solchen
Impfung abhängen.
Für Kinder im Alter zwischen 12 und 13 Jahren ist eine Begleitung durch ein Elternteil oder
einen Erziehungsberechtigten während der Impfung zwingend erforderlich.
Kinder im Alter von 14 und 15 Jahren sollten zum Impftermin durch ein Elternteil begleitet
werden. Falls keine Begleitung durch Sie erfolgen kann, müssen die 14- und 15-jährigen
Kinder die von Ihnen unterschriebene Einwilligungserklärung zum Impftermin mitbringen.
Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist eine Begleitung durch die Eltern nicht erforderlich. Falls
keine Begleitung durch Sie erfolgen kann, sollten aber auch die 16- und 17-jährigen
Jugendlichen die von Ihnen unterschriebene Einwilligungserklärung zum Impftermin
mitbringen.

Um den Einsatz der mobilen Impfteams optimal organisieren zu können, bitte ich Sie, sofern
Sie Interesse an einer Impfung Ihres Kindes durch ein mobiles Impf-Team haben, dies
mit dem beiliegenden Formular bis zum 21.01.2022 zu signalisieren. Diese
Bedarfsmeldung dient der Steuerung der mobilen Teams und ist keine verbindliche
Anmeldung. Selbstverständlich besteht für Sie als Eltern im Zusammenhang mit der
Impfung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zeitgleich eine Impfmöglichkeit.
Falls Sie weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen den Familienleitfaden
LINK HIER
Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam mit Erfolg meistern! Schützen Sie sich
selbst, schützen Sie Ihre Kinder und tragen Sie bitte dazu bei, allen Kindern und
Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, regulär Ihre Kitas und Schulen zu besuchen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Simone Oldenburg, Stefanie Drese

Ministerin für Bildung und Ministerin für Soziales, Gesundheit
Kindertagesförderung und Sport
Mecklenburg-Vorpommern