Hinweise zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung
Information • 11.01.2021
Werte Kolleginnen und Kollegen,
werte Schülerinnen und Schüler,
werte Eltern,
am 08.01.2021 wurden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur neue Regelungen für die Leistungsermittlung und Leistungsbewertung für das 1. Schulhalbjahr, dass am 05. Februar 2021 endet, festgelegt. Obwohl an unserem Gymnasium aus schulorganisatorischen Gründen
die Bewertungen für das 1. Halbjahr am 18.12.2020 abgeschlossen sein sollten, wollen wir allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 bis 11 Möglichkeiten zur Leitungsverbesserung einräumen.
Dafür haben wir den Zeitraum vom 18. bis zum 21. Januar 2021 vorgesehen. Möglichkeiten zur Verbesserung sind Klassenarbeiten oder Klausuren, Lernerfolgskontrollen oder mündliche Leistungsnachweise. Für alle diese Leistungsnachweise gilt jedoch, dass die Note dann grundsätzlich auch zählt. (siehe „bildung-mv.de“ – Hinweise zur Leistungsermittlung vom 08. Januar 2021)
Die Schülerinnen und Schüler treten dazu mit ihren Fachlehrern in Kontakt. Der Fachlehrer informiert dann die Schulleitung, damit wir die Räume vorbereiten können. Beim Betreten der Schule meldet sich der Schüler im Sekretariat und gibt seine Gesundheitserklärung sowie die Erklärung zur Reiserückkehr ab (Formulare im Anhang). Die Korrekturen und das Eintragen der Noten sollte bis zum 22.01.2021 erfolgen.
Grundsätzlich sind die Regelungen für den Datenschutz und die Hygiene einzuhalten.
Für Rückfragen wenden sich alle bitte grundsätzlich an die Schulleitung.
Mit freundlichen Grüßen und gesund bleiben.
M. Ruta
Schulleiter
Download:
aktuellen Regelungen für die Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
Formular zur Gesundheitsbestätigung
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