Informationen zur Testpflicht an der Schule

Informationen • 26.04.2021

Liebe Klassenstufe 11,

ab Dienstag werden wir die Teststrategie des Landes anwenden. Die Testung ist dann Pflicht . Bitte das neue Formular „Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests („Selbsttest“) in der Schule ab dem 28. April 2021“ VOR der Testung beim Fachlehrer abgeben. Sonst darf keine Testung erfolgen.

Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung des Bundesgesetzes nicht nachkommen,
entscheiden sich damit, nicht an den Präsenzangeboten bzw. dem Unterricht teilzunehmen. Sie erhalten Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz.

Die Möglichkeiten zur Testung, auch außerhalb der Schule, finden Sie unter folgender Internetadresse, dort sind auch alle weiteren Regelungen vermerkt und die notwendigen Formulare verlinkt:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Coronavirus-%E2%80%93-Informationen-f%C3%BCr-schule/Corona%E2%80%93Teststrategie/

BITTE ZUR KENNTNIS NEHMEN UND DURCHLESEN.

Durch die Schulkonferenz wurde kein Beschluss bezüglich der Teststrategie an unserer Schule gefasst. Daher kann die Verpflichtung zum Test nur erfüllt werden durch:

1. das Beibringen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest

2. einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis in Form von:

2.1. einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde
2.2. die Durchführung eines Selbsttests unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes (Voraussetzung: Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule/Anlage 2).

Hier finden Sie das Formular und den Elternbrief des Ministeriums.

Einverständnis Formular

Elternbrief Testpflicht